Da es sich bei der Berufshaftpflichtversicherung für Architekten um eine Art der Existenzsicherung handelt, sollte sie auch genau die Leistungen bieten, die wirklich gebraucht werden. Daher ist es besonders wichtig, dass beim Antrag alle Angaben gewissenhaft und wahrheitsgemäß gemacht werden. § 172 Abs. 3 VVG besagt allerdings "Als weitere Voraussetzung https://charterfishingnewportri64308.wikidirective.com/6101729/versicherungen_für_architekten_secrets