Sicherlich kann er das aber nicht für private zwecke. er darf ausschließlich mit den Datensammlung aus beruflichen gründen darauf nach greifen und selbige bearbeiten bzw nutzen Ich habe es derzeit mit alle beide Datenschutzbeauftragen von Behörden nach tun, die beide Anstalten machen vielmehr den Schaden von ihrer Behörde abzuwenden denn https://it-sicherheitsbeauftragte09764.full-design.com/etwa-behördlicher-datenschutzbeauftragter-71131021